Supply Chain Management
A1 verpflichtet alle LieferantInnen einschließlich ihrer Zulieferbetriebe zur Einhaltung der Standards der „International Labour Organisation“ (ILO). Die „Purchasing Policy“ regelt neben ökologischen Beschaffungskriterien auch wesentliche Standards in Bezug auf Sicherheit und Nachhaltigkeit. Geschäftsbeziehungen werden mit umwelt- und sozialverantwortlichen LieferantInnen unter Einhaltung der anwendbaren internationalen Vereinbarungen und Standards sowie der lokalen, nationalen, europäischen und internationalen Gesetze und Vorschriften gepflegt. Folgende Kriterien kommen dabei zur Anwendung: die Umweltfreundlichkeit über den gesamten Lebenszyklus, die Kennzeichnungs- und Informationspflicht, die Optimierung der stofflichen oder energetischen Wiederverwertbarkeit der Produkte nach Ende der Nutzung, der ressourcenschonende Material- und Energieeinsatz, das Verbot von Kinderarbeit. In ihrem „Vendor Rating“ unterzieht A1 die wichtigsten LieferantInnen einer Beurteilung nach unterschiedlichen Kriterien (Umwelt, kommerzielles und technisches Rating). Lieferanten werden auch stichprobenartig vor Ort kontrolliert. Die „Purchasing Policy“ ist im Umweltbereich den Gegebenheiten des jeweiligen Landes angepasst.


