Telekom Austria Group
 

Hauptversammlung 2003

Die dritte Hauptversammlung der Telekom Austria AG fand am 4. Juni 2003 im Austria Center Vienna in Wien statt.

Der Vorstand ging in seiner Präsentation auf die erfreulichen Ergebnisse des Geschäftsjahres 2002 und des 1. Quartals 2003 ein. Er erläuterte Strategien und Maßnahmen um die erfolgreiche Unternehmensentwicklung langfristig fortzuführen.

Folgende Punkte zur Tagesordnung wurden mehrheitlich beschlossen:

  • Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und Überleitungsbericht gem. § 245 a HGB über das Geschäftsjahr 2002 sowie Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2002.


  • Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002.


  • Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates.


  • Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates.


  • Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003.


  • Ausschluss des im Übernahmegesetz vorgesehenen Abschlages bei Bestimmung des Preises für ein Pflichtangebot durch Hinzufügen eines neuen § 22 in der Satzung.

    § 22 (Übernahmeangebot) lautet: "Der in § 26 Absatz 1 Übernahmegesetz vorgesehene Abschlag bei Bestimmung des Preises für ein Pflichtangebot wird ausgeschlossen (§ 27 Absatz 1 Ziffer 2 Übernahmegesetz).“


  • Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, gemäß § 159 (3) AktG während einer Geltungsdauer von 5 Jahren das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 21.810.000,- durch Ausgabe von bis zu 10 Mio. auf Inhaber oder Namen lautende neue Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Bedienung von Aktienoptionen, die Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, eingeräumt werden, zu erhöhen. Das Aktienoptionsprogramm hat eine Laufzeit von 1 bis 7 Jahren. Die Ausübung der Optionen ist an die Profitabilität der Gesellschaft entsprechend branchenüblicher Indikatoren geknüpft. Der Ausübungspreis wird unter Berücksichtigung des Börsekurses berechnet und beträgt mindestens Euro 9 pro Aktie. Weiters Beschlussfassung über das Hinzufügen eines Absatzes (8) in §4 der Satzung.

    Absatz (8) in §4 der Satzung lautet: „(8) Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 5 Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, das Grundkapital gemäss § 159(3) AktG um bis zu Euro 21,810.000;-- durch Ausgabe von bis zu 10 Mio. Stück neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien), die auf den Inhaber oder auf Namen lauten, für Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens auszugeben. Das genehmigte bedingte Kapital kann innerhalb des festgelegten Höchstbetrages in mehreren Tranchen ausgenützt werden. Die Kapitalerhöhung darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Aktienoptionen ihre Optionen ausüben. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.“


  • Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, gemäß § 65 (1) Zif. 8 AktG bis zu insgesamt 50 Mio. auf den Inhaber oder auf Namen lautende eigene Stückaktien, das sind bis zu 10% des zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals, während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert von Euro 9 und einem höchsten Gegenwert von Euro 15 pro Aktie zu erwerben. Der Vorstand wird ermächtigt,

    a) das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 109.050.000,-- durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne Nennwert, die auf den Inhaber oder auf Namen lauten, gemäß § 65 (1) Ziff 8 letzter Satz in Verbindung mit § 192 AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

    b) die eigenen Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden.


Im Rahmen der Beschlussfassung ergaben sich folgende Änderungen im Aufsichtsrat:

Gerhard Zeiler hat sein Mandat im Aufsichtsrat mit Ablauf dieser Hauptversammlung zurückgelegt. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden Dr. Harald Sommerer, DI Hans Haider und Dr. Harald Stöber.

Präsentation (285.8 KB)



Satzung von Telekom Austria (147.6 KB)



Presseaussendung zur Veröffentlichung der Tagesordnung am 5. Mai 2003

Offene Fragen aus der Hauptversammlung (40.6 KB)



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