Telekom Austria Group
 
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    Informationen zur Dividende

    Die Telekom Austria Group beabsichtigt eine Dividende von 0,38 EUR für die Jahre 2011 und 2012 auszuschütten. Ab 2013 beträgt die Ausschüttungsquote 55% des Free Cashflows, solange die Dividende zu keiner Reduktion des Eigenkapitals der Gruppe führt.

    *Free Cashflow = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich Anlagenzugängen in bestehenden Geschäftsbereichen


    GJ HV Dividende in EUR
    je Aktie
    Zahltag Extag Bekannt-
    machung
     2010    19.05.2011  0,75    26.05.2011  23.05.2011 

    PDF (56.6 KB)

    2009   27.05.2010   0,75   04.06.2010   01.06.2010    

    PDF (17.3 KB)

    2008   20.05.2009   0,75  28.05.2009   26.05.2009    

    PDF (21.3 KB)

    2007 20.05.2008 0,75 28.05.2008 26.05.2008

    PDF (18.4 KB)

    2006 30.05.2007 0,75 06.06.2007 04.06.2007

    PDF (17.3 KB)

    2005 23.05.2006 0,55 30.05.2006 26.05.2006

    PDF (39.4 KB)

    2004 25.05.2005 0,24 06.06.2005 31.05.2005

    PDF (39.5 KB)

    2003 03.06.2004 0,13 15.06.2004 09.06.2004

    PDF (39.4 KB)


    Dividendenzahlungen österreichischer Aktiengesellschaften unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25 %, die von der Aktiengesellschaft bei Ausschüttung einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen ist. Durch diesen KESt-Abzug sind die Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Bezug auf die Einkommensteuer endbesteuert, soweit die Telekom Austria Aktien von natürlichen Personen im Privatvermögen (und ab 1.10.2011 von nicht unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Körperschaften) gehalten werden. Die Dividenden müssen dann in der Steuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden.

    Betreffend Gewinne aus der Veräußerung der Telekom Austria Aktien kommt es darauf an, wann Sie diese Wertpapiere entgeltlich erworben haben.

    Bei Aktien, die Sie vor dem 1.1.2011 erworben haben, unterliegt der Veräußerungsgewinn innerhalb der gesetzlich festgelegten Spekulationsfrist von einem Jahr der Einkommensteuer zu Ihrem persönlichen Durchschnittssteuersatz. Verkaufen Sie Ihre Telekom Austria Aktien innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder, so muss der Kursgewinn in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Werden die Aktien zu einem späteren Zeitpunkt verkauft, sind die Gewinne steuerfrei. Falls Sie innerhalb der letzten fünf Jahre Aktien im Ausmaß von mindestens 1% am Nennkapital gehalten haben, gelten die Aktien als Beteiligung, deren Veräußerung unabhängig von der Spekulationsfrist steuerpflichtig ist. Auf Gewinne aus der Veräußerung derartiger Anteile vor dem 1.10.2011 ist der halbe Durchschnittssteuersatz anwendbar.

    Bei Telekom Austria Aktien, die Sie nach dem 31.12.2010 entgeltlich erworben haben, sind Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen unabhängig von der Behaltedauer steuerpflichtig. Die inländische depotführende Bank (oder inländische auszahlende Stelle) ist erst bei Veräußerungen nach dem 30.9.2011 verpflichtet, vom Veräußerungsgewinn 25% KESt einzubehalten (vor dem 1.10.2011 ist der Spekulationsgewinn im Veranlagungsverfahren zu erklären). Durch diesen KESt-Abzug sind diese Einkünfte ebenfalls endbesteuert und müssen nicht mehr in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Falls Sie aber in demselben Veranlagungsjahr Verluste im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen erlitten haben, können diese unter Umständen im Wege einer Veranlagung mit diesen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. Die obigen Ausführungen zu Endbesteuerung und Verlustausgleich gelten nicht, soweit die Telekom Austria Aktien von natürlichen Personen nicht im Privatvermögen oder von unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Körperschaften gehalten werden.

    Diese Darstellung der steuerlichen Behandlung von Telekom Austria Aktien im Privatvermögen ist keinesfalls abschließend und ersetzt nicht die Beratung durch einen Steuerberater.

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