Weitere Telekom Austria Websites:

English

Schriftgröße: A A A


Hauptnavigation:

Leitlinien

Leitlinien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern der Telekom Austria AG im Sinne der Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex

Ein Aufsichtsratsmitglied der Telekom Austria AG ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.

Ferner gelten folgende Leitlinien, die dem Anhang 1 des Österreichischen Corporate Governace Kodex entsprechen:


Jedem von der Hauptversammlung gewählten Mitglied des Aufsichtsrates der Telekom Austria AG obliegt es in eigener Verantwortung zu erklären, ob es entsprechend der festgelegten Kriterien unabhängig ist.

Gemäß Regel 54 ÖCGK sollen dem Aufsichtsrat der Telekom Austria AG mindestens zwei unabhängige Kapitalvertreter angehören, die nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% sind oder dessen Interessen vertreten. Die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern ist im Geschäftsbericht offen zu legen.

Dem Aufsichtsrat der Telekom Austria AG obliegt die Beurteilung, ob ihm und seinen Ausschüssen eine genügende Anzahl von unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern angehören (Regel 39 und 53 ÖCGK).


Seitenfunktionen: